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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07.OVG   

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https://dejure.org/2007,1501
OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07.OVG (https://dejure.org/2007,1501)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.06.2007 - 10 A 10062/07.OVG (https://dejure.org/2007,1501)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 10 A 10062/07.OVG (https://dejure.org/2007,1501)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund einer Alkoholkontrolle außerhalb des Verkehrsgeschehens; Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Frage eines künftigen Alkoholmissbrauchs; Prüfung des Vorliegens eines ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Anordnung einer MPU

  • mpu-intensiv.de

    Übermäßiger Alkoholkonsum ohne Führerscheinentzug

  • archive.org
  • Judicialis

    StVG § 3; ; StVG § 3 Abs. 1; ; FeV § 46; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 11; ; FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 13; ; FeV § 13 Nr. 1; ; FeV § 13 Nr. 2

  • RA Kotz

    Alkoholkonsum (übermäßiger) führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Führerschein bleibt - Selbst bei übermäßigem Alkoholkonsum

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Führerscheinentzug: Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis - Entzug nur bei Alkoholismus oder zu erwartendem Fehlverhalten im Straßenverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07
    Die auf Statistiken zur Rückfallgefährdung beruhende wissenschaftliche Erkenntnis der Alkoholforschung, dass Personen, die einmal mit einer hohen, normabweichende Trinkgewohnheiten deutlich machenden Blutalkoholkonzentration mit einem Fahrzeug - und sei es auch "nur" einem Fahrrad (vgl. dazu z.B. den Beschluss des Senats vom 12. Juni 2006 - 10 B 10461/06.OVG - ferner das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1995, BVerwGE 99, 249) - am Straßenverkehr teilgenommen haben, weitere Fahrten unter Alkoholeinfluss besorgen lassen, kann mangels dahingehender wissenschaftlicher Nachweise nicht auf Personen übertragen werden, die bei einer Alkoholkontrolle außerhalb des Verkehrsgeschehens eine solche Blutalkoholkonzentration aufweisen, zu denen jedoch bislang jegliche Hinweise auf eine schon einmal vorgekommene Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss fehlen (vgl. dazu den bereits zitierten Beschluss des 7. Senats des Gerichts vom 2. September 2004).
  • VG Neustadt, 17.01.2005 - 4 L 2998/04

    Führerscheinentzug bei Blutalkoholkonzentration von über 3 Promille

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07
    Das Verwaltungsgericht lehnte mit Beschluss vom 17. Januar 2005 - 4 L 2998/04.NW - die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Klägers ab.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07
    Namentlich stand auch die Durchführung eines Alkoholtests bei ihm am Morgen des 28. Juli 2004 mit dem das Vorgehen der Beklagten zunächst in Form der Überprüfung des Klägers auf Alkoholabhängigkeit auslösenden Ergebnis einer Atemalkoholkonzentration von 3, 01 Promille - anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 11. September 2006 (10 B 10734/06.OVG) zugrunde liegenden Fall - in keinerlei Zusammenhang mit einem straßenverkehrlichen Geschehen.
  • VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Randale auf einem Volksfest in Volltrunkenheit

    Dementsprechend kann einem Fahrerlaubnisinhaber die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der von ihm durch Alkoholmissbrauch ausgehenden Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer nur aufgegeben werden, wenn aufgrund bestimmter Umstände der begründete Verdacht besteht, dass er künftig ein Fahrzeug führen könnte, obwohl er hierzu wegen alkoholbedingter Beeinträchtigungen nicht mehr uneingeschränkt in der Lage ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 10062/07 -, AS 36, 1, 3 = juris [Rdnr. 34]).

    Hinzukommen muss, dass der Fahrerlaubnisinhaber in besonderer Weise - "zwingend" - auf das regelmäßige Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen ist und es von daher mit Rücksicht auf die Häufigkeit und Intensität seines Alkoholkonsums letztlich nur eine Frage der Zeit sein kann, dass er sich mit der Situation konfrontiert sieht, am Straßenverkehr teilnehmen zu "müssen", obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juni 2007, a.a.O. S. 4 = juris [Rdnrn. 36 f.]; Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O. = juris [Rdnr. 9]).

  • VG Trier, 27.02.2018 - 1 K 10622/17

    Atemalkoholwert von 2,62 Promille &permil

    So liegen etwa keine ausreichenden Tatsachen für die Annahme eines Alkoholmissbrauchs in der Person des Fahrerlaubnisinhabers vor, wenn eine zwar massiv an Alkohol gewöhnte Person jedoch noch nie im Straßenverkehr aufgefallen ist und es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie in Zukunft vor der Wiedererlangung der Fahrsicherheit am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 10062/07.OVG -, juris).

    Schon in Anbetracht dieser Konfliktlage ist der Beklagte zu Recht davon ausgegangen, dass es letztlich nur eine Frage der Zeit sei, bis sich der Kläger mit der Situation konfrontiert sieht, in der er am Straßenverkehr teilnehmen zu "muss", obwohl er noch alkoholbedingt fahruntüchtig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 10062/07.OVG -, juris Rn. 37).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2015 - 16 B 584/15

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Annahme einer Alkoholabhängigkeit und der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. November 2013 - 16 B 1146/13 -, NZV 2014, 236 = Blutalkohol 51 (2014), 35 = juris, Rn. 7 bis 10; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580 = VRS 103 (2002), 224 = Blutalkohol 40 (2003), 245 = juris, Rn. 20, vom 29. Juli 2002 - 10 S 1164/02 -, NZV 2002, 582 = VRS 103 (2002), 453 = Blutalkohol 40 (2003), 249 = juris, Rn. 9 f., und vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 -, juris, Rn. 7; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 10062/07 -, ZfSch 2007, 656 = juris, Rn. 35; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 B 148/11 -, NJW 2012, 473 = DAR 2011, 713 = NZV 2012, 355 = juris, Rn. 16 ff.; Dauer, a. a. O., § 13 FeV Rn. 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 16 B 1146/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kfz

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. April 2013- 16 A 2704/12 - und vom 8. September 2008 - 16 B 749/08 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 -, juris, Rdnr. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 B 148/11 -, juris, Rdnr. 16 ff. (= NJW 2012, 473); OVG LSA, Beschluss vom 12. November 2008 - 3 M 503/08 -, juris, Rdnr. 6 f. (= NJW 2009, 1829); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 10062/07 -, juris, Rdnr. 35 (= ZfSch 2007, 656); VG Minden, Beschluss vom 8. September 2011 - 9 L 352/11 -, juris, Rdnr. 15 ff., 19 (= DAR 2011, 720); VG Augsburg, Beschluss vom 9. März 2005 - Au 3 S 05.167 -, juris, Rdnr. 18 ff. (= DAR 2005, 711); Dauer, a. a. O., § 13 FeV Rdnr. 21.
  • OVG Bremen, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Aggressivität unter Alkoholeinfluß, wiederholte - medzinisch-psychologisches

    Angenommen wird dies insbesondere in Fällen von Berufskraftfahrern, die in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen sind und bei denen bei einem häufigen und intensiven unkontrollierten Alkoholkonsum davon ausgegangen wird, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass sie in den Konflikt geraten, am Straßenverkehr berufsbedingt teilnehmen zu "müssen", obwohl sie alkoholbedingt fahruntüchtig sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 12.11.2008 -3 M 503/08 -NJW 2009, 1829-1832; OVG Lüneburg, Beschl. vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 -juris und Beschl. vom 29.01.2007 -12 ME 416/06 -DAR 2007, 227-228; Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 -11 CS 06.3023 - juris (dort als mittelbarer Zusammenhang bezeichnet), Beschl. vom 22.10.2007 -11 C 07.2311 - juris -und Beschl. vom 04.04.2006 -11 CS 05.2439 -DAR 2006, 413-414; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 05.06.2007 -10 A 10062/07 (dort als besondere verkehrsbezogene Umstände bezeichnet) und vom 11.09.2006 -10 B 10734/06 - beide juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2002 -10 S 1164/02 - juris -und Beschl. vom 24.06.2002 -10 S 985/02 -NZV 2002, 580-582; vgl. auch: Hentschel/AYH./Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 13 FeV Rz. 21 m. w. N.).
  • VG Bremen, 08.06.2011 - 5 V 456/11

    Fahrerlaubnisentziehung - Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs

    Ohne weiteres können von daher solche Personen nicht verdächtigt werden, eher als "Alkoholnormalverbraucher" nach einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht die nötige Selbstkontrolle aufzubringen und von der Teilnahme am Straßenverkehr abzusehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.06.2007 - 10 A 10062/07 unter Hinweis auf BVerwGE 99, 249).

    Nur wenn die Gesamtumstände es nahe legen, dass der alkoholauffällige Fahrerlaubnisinhaber schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen wird, bestehen hinreichende Anhaltspunkte für ein fehlendes Trennvermögen (vgl. VG Bremen, B. v. 11.05.2011 - 5 V 130/11; VG Bremen, B. v. 01.04.2010 - 5 V 312/10; vgl. außerdem OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07; Bayerischer VGH, B. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diesen Fallkonstellationen ist jeweils gemein, dass ein Fahrerlaubnisinhaber betroffen ist, der wie z. B. ein Berufskraftfahrer in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen ist und es von daher mit Rücksicht auf die Häufigkeit und Intensität eines (unkontrollierten) Alkoholkonsums nur eine Frage der Zeit ist, dass er sich mit einer Situation konfrontiert sieht, am Straßenverkehr teilnehmen zu "müssen", obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 05.06.2007 - 10 A 10062/07 - juris).
  • VG Neustadt, 28.01.2013 - 1 L 29/13

    Vorerst keine Entziehung der Fahrerlaubnis für betrunkenen Fußgänger

    Der Fall einer alkoholbedingten Auffälligkeit im rein privaten Bereich und ohne jeglichen Verkehrsbezug liegt hier gerade nicht vor (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juni 2007, DVBl 2007, 1250).
  • VG Köln, 07.01.2010 - 11 L 1794/09

    Voraussetzungen für eine Gutachtenanordnung zur Erörterung einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 16 B 749/08 - und vom 04.02.2004 - 19 A 94/03 - m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.03.2008 - 12 LA 404/07 - nach juris; OVG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2002, DAR 2002, 523 und Urteil vom 29.07.2002, NVZ 2002, 582; OVG Koblenz, Beschluss vom 05.06.2007 - 10 A 10062/07 - nach juris; a. A. OVG Saarland, Beschluss vom 09.09.2000 - 9 W 5/00, Hessischer VGH, Beschluss vom 09.11.2000 - 2 TG 3571/00 -, nach juris.

    vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom vom 05.06.2007 - 10 A 10062/07 -, juris.

  • VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11

    Zur Anordnung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Ohne weiteres können von daher solche Personen nicht verdächtigt werden, eher als "Alkoholnormalverbraucher" nach einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht die nötige Selbstkontrolle aufzubringen und von der Teilnahme am Straßenverkehr abzusehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.06.2007 - 10 A 10062/07 unter Hinweis auf BVerwGE 99, 249).

    Nur wenn die Gesamtumstände es nahe legen, dass der alkoholauffällige Fahrerlaubnisinhaber schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen wird, bestehen hinreichende Anhaltspunkte für ein fehlendes Trennvermögen (vgl. VG Bremen, B. v. 01.04.2010 - 5 V 312/10; vgl. außerdem OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07; Bayerischer VGH, B. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023; juris).

  • VG Neustadt, 16.06.2015 - 1 L 442/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs

  • VG Potsdam, 14.08.2007 - 10 K 881/07

    Trunkenheitsfahrt Fahrrad; Zweifel an Kraftfahrtauglichkeit; Wiederholungsgefahr

  • VG Neustadt, 29.10.2014 - 1 L 884/14

    Fahrerlaubnisrecht; Verkehrsrelevanter Alkoholmissbrauch; Trennungsvermögen und

  • VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683

    Fahrerlaubnisentziehung; Alkoholmissbrauch; Gutachtensanforderung

  • OVG Hamburg, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Zur Anordnung einer MPU bei mehreren Alkoholauffälligkeiten ohne Zusammenhang mit

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